EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Vertragspartner sind die fino kanzleidrive GmbH (im Folgenden fino oder Auftragsverarbeiter genannt) Universitätsplatz 12, 34127 Kassel und der Kunde.
– gemeinsam „Parteien“ genannt –
Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet, sofern dies in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen nicht anders vereinbart ist. Die in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
fino gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht fino nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach deutschem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht oder sich aus den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.
Im Fall des Art. 82 DS-GVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die die Parteien getroffen hätten, hätten sie bei Abschluss des Vertrags an die Ungültigkeit des jeweiligen Punktes gedacht. Soweit diese Vereinbarung eine unbewusste Regelungslücke enthält, ist diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die die Parteien getroffen hätten, hätten sie bei Abschluss des Vertrags an die Regelungsbedürftigkeit des jeweiligen Punktes gedacht.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – sind gemäß DS-GVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, und bedürfen des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Verweise auf die DS-GVO gelten für die DS-GVO in ihrer jeweils aktuellen Fassung bzw. etwaige Nachfolgeregelungen.
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