Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von KanzleiDrive

AGB Software-as-a-Service (SaaS)

§1. Einleitung

1.1 GESCHÄFTSPARTNER

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen fino kanzleidrive GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Account-Ersteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) des Online-Dienstleistungsangebots kanzleidrive.de (nachfolgend auch „KanzleiDrive“ oder „Software“ genannt). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich rechtmäßig für den oben genannten Dienst registriert hat und deren Auftrag durch den Betreiber angenommen wurde. Das Angebot für KanzleiDrive richtet sich an zwei unterschiedliche Kundengruppen. Angesprochen sind zum einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland, insbesondere solche, die steuerberatend im Sinne des Steuerberatungsgesetzes tätig sind (nachfolgend „Unternehmer“ oder „Steuerberater“ genannt) und zum anderen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Verbraucher“ oder „Endkunde“ genannt). Der Steuerberater/Unternehmer kann seinerseits Mandanten/Endkunden einladen, welche sich bei KanzleiDrive registrieren und die Software gemäß den durch den Steuerberater/Unternehmer vergebenen Rechten nutzen können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden (Steuerberater/Unternehmer). Für die Nutzung von KanzleiDrive gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst etwaiger individualvertraglicher Ergänzungsvereinbarungen sowie die entsprechend vereinbarten Preise. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB und die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis entgegenstehender abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB regeln nur die Leistungsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden für das Angebot KanzleiDrive. Im Verhältnis zu Mitarbeitern des Kunden handelt der Betreiber nur als Erfüllungsgehilfe des Kunden.

1.2 ANERKENNUNG DER AGB

Mit der Registrierung auf KanzleiDrive und der damit verbundenen Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

§2. Vertragsabschluss

2.1 VERTRAGS­GEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Betreibers zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting). KanzleiDrive ermöglicht den Austausch von Dokumenten und Informationen. Die Nutzung der Software sieht verschiedene Anwendungsfälle vor. Der Standard-Anwendungsfall betrifft den direkten Datenaustausch zwischen Steuerberater/Unternehmer und Mandanten des Steuerberaters/Endkunden des Unternehmers über KanzleiDrive. Zur Nutzung des Dienstes ist ein Internetzugang sowie eine aktuelle Browser-Software notwendig.

2.2 REGISTRIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag wird zwischen fino kanzleidrive GmbH und dem Steuerberater/Unternehmen sowie zwischen fino kanzleidrive GmbH und dem Mandanten des Steuerberaters/Endkunden des Unternehmens, der sich im Standard-Anwendungsfall über einen Einladungslink des Steuerberaters/Unternehmens auf KanzleiDrive registriert, geschlossen. Die Integration von KanzleiDrive in andere Anwendungen setzt die vorherige Zustimmung des Mandanten/Endkunden in die vorliegenden AGB voraus. Nach der Registrierung auf KanzleiDrive erhält der Kunde ein persönliches Konto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort, welches der Kunde bei der Registrierung selbst erstellt. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Nutzung eines zweiten Faktors zur Authentifizierung steht dem Kunden als Option zur Verfügung und wird vom Betreiber aus Sicherheitsgründen ausdrücklich empfohlen.

Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Anmeldung zu KanzleiDrive im Standard- Anwendungsfall nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und ggf. zu seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Die Registrierung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen.

Der Vertrag über die Nutzung der von fino kanzleidrive GmbH angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von fino kanzleidrive GmbH bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. fino kanzleidrive GmbH ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich KanzleiDrive zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

2.3 PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform KanzleiDrive nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Plattformen für andere Kunden negativ beeinflusst. Für die Inhalte der Dokumente ist der Kunde verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, bei etwaigen Funktionsausfällen, Störungen oder Beeinträchtigungen im zumutbaren Rahmen bei der Fehleranalyse mitzuwirken, bspw. durch eine präzise Fehleranzeige. Mindestens eine Person ist durch den Kunden als Administrator des Accounts zu benennen. Administratoren können weitere Nutzer (einschließlich weiterer Administratoren) hinzufügen oder auch sperren.

Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich „User ID“ (E-Mail-Adresse) und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Hierzu wird empfohlen, sich bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus der Anwendung auszuloggen. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte nicht möglich ist. Persönliche Passwörter sind regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, zu ändern. Auch die durch den Kunden registrierten Nutzer des Kunden sind zur Einhaltung dieser Punkte zu verpflichten. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und die Pflege der kostenpflichtigen Nutzerkonten.

Wenn der Verdacht besteht, dass die Vertraulichkeit der Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Betreiber unverzüglich hierüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen (z.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung des Zugangs) ergriffen werden können.

Der Kunde ist insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen von fino kanzleidrive GmbH erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde unaufgefordert alle für die Durchführung der Serviceleistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese in angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können.

Der Kunde ist verpflichtet, den Hinweisen zur Installation und Anwendung der zu Verfügung gestellten Software nachzukommen und die vorgegebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm registrierten Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieser AGB zu unterrichten und daraufhin zu verpflichten.

Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von KanzleiDrive personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen durch den Kunden eigenverantwortlich einzuholen.

2.4 SOFTWARE­ÜBERLASSUNG

2.4.1 Der Betreiber stellt dem Kunden die Softwarelösung KanzleiDrive für die Abonnementsdauer in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur nicht exklusiven, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Updates sind im Abonnement inklusive.

2.4.2 Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.

2.4.3 Über die in diesem Absatz geregelte Überlassung hinaus werden dem Kunden keinerlei Rechte an der Software, insbesondere keine Rechte zur Bearbeitung oder Weiterverwertung, eingeräumt.

2.5 ENTGELT

2.5.1 Der Steuerberater/Unternehmer verpflichtet sich im Standard-Anwendungsfall des direkten Datenaustausches zwischen Steuerberater und Mandanten des Steuerberaters/endkunden des Unternehmens über die Software, an den Betreiber für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte Entgelt zzgl. USt. zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt über eines der angebotenen Zahlungsmittel. Die Bezahlung des Entgelts erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen. Für den Mandanten des Steuerberaters/Endkunden ist die Nutzung der Software entgeltfrei.  

2.5.2 Zahlungen können per verschiedenen im Programm angebotenen Zahlungsweisen erbracht werden. Der Kunde ermächtigt den Anbieter bei Zahlung per Lastschrift, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Die Kosten einer vom Kunden zu vertretenen Rückbuchung zzgl. einer weiteren Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. 

2.5.3 Die Rechnungen werden dem Kunden in seinem Nutzerkonto zur Verfügung gestellt, der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen zu. Der Anspruch auf Überlassung einer papierhaften Rechnung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 5 UStG wird ausgeschlossen.

2.6 PREISE

2.6.1. Jeder Kunde kann KanzleiDrive nach der Registrierung für eine zweiwöchige Testphase kostenlos nutzen. Die kostenlose Testphase kann jederzeit gekündigt werden. Nach dieser Testphase geht der Kunde nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Möchte der Kunde KanzleiDrive weiter nutzen, wird er vor Ablauf der kostenlosen Testphase systemseitig in seinem Kundenkonto aufgefordert, ein Leistungspaket von KanzleiDrive auszuwählen und zu buchen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, wird sein Kundenkonto gesperrt und frühestens nach 30 Tagen gelöscht. 

Das Entgelt für die Nutzung von KanzleiDrive im Anschluss an die Testphase ist davon abhängig, welches Leistungspaket der Kunde gebucht hat. Die aktuellen Abonnements mit dem jeweiligen Leistungsumfang, sowie die entsprechenden Preise richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste unter www.kanzleidrive.de/preise. Die dort genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Betreiber ist berechtigt, die Berechnungsintervalle zu Gunsten des Kunden anzupassen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt. 

2.6.2 Der Betreiber kann eine laufende oder eine nutzungsabhängige Vergütung nach billigem Ermessen ändern, 

  1. wenn sich der vom Statistischen Bundlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozent erhöht hat; der Umfang der Erhöhung richtet sich dabei nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder 
  2. wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, vom Betreiber nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. Der Betreiber ist daher zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn 
    1. sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen, 
    2. neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder 
    3. soweit Leistungen von KanzleiDrive Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Betreiber zu vertreten hat und dadurch sich die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.

2.6.3 Eine Preiserhöhung darf bezogen auf die betroffene Leistung frühestens zwölf Monate nach der letzten Preiserhöhung erfolgen und wird dem Kunden durch den Betreiber mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt. Der Kunde kann die Preisanpassung gerichtlich überprüfen lassen.

2.6.4 Der Kunde kann die von der Preiserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen. 

2.7 LEISTUNGS­ÄNDERUNGEN

Der Betreiber ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und 

  1.  diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte dem Betreiber nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Betreiber zu vertreten hat, 
  2.  neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen, 
  3.  die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
  4.  vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder 
  5.  der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat. 

Leistungsänderungen nach dieser Ziffer werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.

Nach Leistungsänderung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der unter Ziffer 2. verlinkten aktualisierten Leistungsbeschreibung.

2.8 KÜNDIGUNG

2.8.1 Eine Kündigung des Vertrages über die Nutzung von KanzleiDrive ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat im jeweiligen Konto (Menüpunkt/Abrechnung) möglich.  Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart, ist eine Kündigung frühestens unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf dieser Dauer möglich. Alternativ kann der Kunde seinen Vertrag schriftlich oder in Textform kündigen. Ausschließlich für Verbraucher ist die Kündigung im jeweiligen Konto zudem über einen Kündigungs-Button möglich. Der Kunde ist angehalten, seine Daten im Vorfeld zu sichern. Spätestens 30 Tage nach der letzten Abrechnung erfolgt die Löschung des Accounts inklusive aller Daten.

2.8.2 Die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere dann vor, wenn:

  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
  • der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
  • der Kunde bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Dienstes schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder in Namensrechte Dritter eingreift oder
  • der Kunde bei der Nutzung des vertriebenen Dienstes kriminelle, gesetzeswidrige oder ethisch bedenkliche Handlungen durchführt oder unterstützt.
2.9 WIDERRUFSRECHT

Ausschließlich für Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB, d. h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt was folgt:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, fino kanzleidrive GmbH, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel, Telefon: +49 (0) 561 – 82795190,
E-Mail: service@kanzleidrive.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung  durch uns erlischt.

Ende der Widerrufsbelehrung

2.10 90-TAGE-GELD-ZURÜCK-GARANTIE

Soweit KanzleiDrive bei Vertragsabschluss eine 90-Tage-Geld-Zurück-Garantie mit einem Neukunden vereinbart hat, gelten folgende Regelungen:

Die Rückerstattung des Grundbetrages (ausgeschlossen sind Gebühren für digitale Signaturen, die DATEV-Einrichtungsgebühr und KYC-Akten) erfolgt,

sofern das Vertragsverhältnis mit einem Neukunden abgeschlossen wurde (Neukunde ist, wer in den letzten drei Jahren vor Vertragsschluss nicht Kunde von KanzleiDrive war)

und der Kunde vor Ablauf von 90 Tagen nach Vertragsschluss gegenüber KanzleiDrive per E-Mail (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei KanzleiDrive) mitgeteilt hat, dass er mit der Leistung von KanzleiDrive nicht zufrieden ist und von seiner Geld-zurück-Garantie Gebrauch machen möchte

und der Kunde ein einstündiges Feedbackgespräch mit einem Keyaccount-Manager von KanzleiDrive wahrgenommen hat.

Der Rückerstattung des Grundbetrages durch KanzleiDrive an den Kunden erfolgt spätestens 30 Tage nach dem Feedbackgespräch.

§3. Datenschutz und Datensicherheit

3.1 DATENSCHUTZ

Der Betreiber hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie weiterer im Vertragsgebiet Deutschland geltender Bestimmungen zum Datenschutz. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, werden für die Nutzung von KanzleiDrive folgende Vereinbarungen zusätzlich abgeschlossen:

Eine gültige Datenschutzerklärung nebst Anlagen kann auf der Online-Anwendungsseite des Betreibers eingesehen werden und steht dort zum Download zur Verfügung.

Kunden, die Träger des steuerberatenden Berufes sind und/oder dem Unternehmensbegriff des §14 BGB unterfallen und damit der EU-DSGVO unterstehen, schließen mit Zustandekommen dieses Vertrags über die Nutzung von KanzleiDrive die unter https://kanzleidrive.de/avv/  abrufbare Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (im Folgenden „AVV“) mit dem Betreiber ab. Die AVV ist Bestandteil dieses Vertrags über die Nutzung von KanzleiDrive.

3.2 GEHEIMHALTUNG

3.2.1 Der Betreiber verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.

3.2.2 Für Träger des steuerberatenden Berufs gilt ergänzend:

3.2.2.1 Der Betreiber wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit von Kunden, die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, mit. Der Betreiber wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihm von solchen Kunden, zugänglich gemacht werden.

3.2.2.2 Der Betreiber verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des Absatzes 3.2.2.1. zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

3.2.2.3 Beim Einsatz Dritter verpflichtet sich der Betreiber, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des Absatzes 3.2.2.1. erlangen könnten. In Bezug auf seine Arbeitskräfte erfüllt der Betreiber die rechtlichen Anforderungen.

3.2.2.4 Ergänzend zu den Ziffern 3.2.2.1 bis 3.2.2.3. schließen die Kunden, die Träger des steuerberatenden Berufs sind, mit dem Betreiber mit Zustandekommen dieses Vertrags über die Nutzung von KanzleiDrive die unter https://kanzleidrive.de/vbv/ abrufbare §203 StGB Vereinbarung mit dem Betreiber ab. Die §203 StGB Vereinbarung ist Bestandteil dieses Vertrags über die Nutzung von KanzleiDrive.

3.2.3 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Absätze 3.2.1 bis 3.2.2 besteht nicht, soweit der Betreiber auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Betreiber den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.

3.3 DATEN­VERSCHLÜSSELUNG

Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit kanzleidrive über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.

3.4 DATENSICHERHEIT UND DATEN­BEREITSTELLUNG

Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt der Betreiber zweimal am Tag eine Sicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Diese Sicherung bietet eine Sicherung gegen Systemausfälle. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung von Daten, die er selbst gelöscht hat. Wann und ob der Betreiber Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen des Betreibers. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten selbst zu sichern, z.B. durch regelmäßige Exports.

Bei Verlust von Daten haftet der Betreiber nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Betreibers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Betreiber mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Betreiber jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz. Diese Datenbereitstellung und – herausgabe und deren Abrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Besondere Bestimmungen gelten für die Übergabe von personenbezogenen Daten. Diese sind in der Datenschutzerklärung enthalten und in dem AVV beschrieben.

§4. Mängel/Verfüg­barkeit

4.1 MÄNGELANSPRÜCHE

Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft von KanzleiDrive sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.2 VERFÜGBARKEIT

Die vom Betreiber gewährleisteten Verfügbarkeiten von KanzleiDrive richten sich nach der Leistungsbeschreibung.

4.3 RECHTSMÄNGEL­ANSPRÜCHE DRITTER

Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Betreibers seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Betreiber schriftlich oder in Textform. Auf Verlangen des Betreibers wird der Kunde dem Betreiber sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind,

um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. 

Werden durch eine Leistung des Betreibers Rechte Dritter verletzt, wird der Betreiber nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 

  1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
  2. die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.

Im Übrigen gelten für die weiteren Ansprüche des Kunden die Regelungen des § 5.

Im Übrigen wird für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter durch eine Vertragspartei diese die jeweils andere Vertragspartei von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen, sofern der Anspruch auf ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei zurückzuführen ist. Die Freistellung steht unter dem Vorbehalt, dass die in Anspruch genommene Vertragspartei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.

§5. Haftung

5.1 ALLGEMEIN

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, haftet der Betreiber uneingeschränkt. Auch im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber dem Kunden gegenüber ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.

Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet der Betreiber nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

5.2 UNBEFUGTE KENNTNISERLANGUNG

Der Betreiber haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Der Betreiber kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

5.3. GESPEICHERTE INHALTE

Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Es ist seine Sache zu gewährleisten, dass keine Dateien gespeichert werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. 

5.4 VERDACHT AUF RECHTSWIDRIGKEIT

Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der
begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5.5 KEINE RECHTLICHE-/STEUER­RECHTLICHE BERATUNG

Ferner leistet der Betreiber keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne der anwendbaren Berufsordnungen (StBerG, BRAO, RDG, WPO). Der Betreiber speichert die erstellten Dokumente und erstellt regelmäßig Datensicherungen. Der Betreiber ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die dauerhafte Speicherung der Dokumente über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Erfüllung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) ist vom beschriebenen Funktionsumfang nicht umfasst.

§6. Legitimierung

6.1 ALLGEMEINES

Für die Nutzung der Leistungen von KanzleiDrive verpflichtet sich der Steuerberater/Unternehmer, ggf., bspw. aus berufsrechtlichen Gründen, erforderliche Einwilligungen/einverständniserklärungen seiner Mandanten/Endkunden einzuholen.

6.2 VERANTWORTLICHKEIT

Die Nutzung von KanzleiDrive unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für etwaige Verstöße des Kunden gegen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die die Nutzung des automatisierten Dokumentenaustauschs oder die Übermittlung der Daten der Vertragspartner des Kunden an Dritte untersagen.

§7. Support und Kundendienst

Der Betreiber wird Anfragen (per Ticket-System oder E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so kurzfristig wie möglich nach Eingang beantworten.

§8. Mitteilungen

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich per E-Mail oder über das Kontaktformular unter https://kanzleidrive.de/kontakt/ zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

§9. Zusatzdienst Elektronische Signaturen

Um Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu signieren, wird eine Authentifizierung des Unterzeichnenden (Steuerberater/Unternehmer und/oder Mandant/Endkunde) und eine durch einen zertifizierten Service oder Vertrauensdiensteanbieter erstellte Signatur benötigt. KanzleiDrive integriert diese Komponenten mit verschiedenen vertrauensvollen Partnern, welche die Anforderungen von ZertES und/oder eIDAS erfüllen, in seinen Service.

Soweit KanzleiDrive im Rahmen diese Drittdienste (inkl. Vertrauensdiensteanbieter / Anerkennungsstellen / Anbieter von elektronischen Identitäten) zugänglich macht, gelten für deren Verfügbarkeit sowie die Qualitätsanforderungen an solche Drittleistungen ergänzend zu den vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedingungen:

9.1. Das Angebot der Erbringung dieser Zusatzdienste richtet sich ausschließlich an Steuerberater/Unternehmer und/oder deren Mandanten/Endkunden, die ihren Rechtssitz in der Schweiz, in der EU oder im EWR haben. 

9.2. KanzleiDrive selbst ist weder ein Vertrauensdiensteanbieter im Sinne der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS Nr. 910/2014), unter Umständen, über die KanzleiDrive dann informiert, ist ein direkter Vertragsabschluss zwischen Unterzeichnendem (Steuerberater/Unternehmer und/oder Mandant/Endkunde) und dem Zertifizierungs- bzw. Vertrauensdienst erforderlich. In letzterem Fall können abweichende AGB des Zertifizierungs- bzw. Vertrauensdienstes gelten.

9.3. Eine Signatur kann elektronisch einfach, fortgeschritten oder qualifiziert erfolgen. Die Einzelheiten der möglichen Zusatzleistungen sind in der Leistungsbeschreibung unter Absatz 2 beschrieben und ergeben sich ggfs. zusätzlich aus den Vorgaben der Bestellung. 

9.4. Steuerberater/Unternehmer erteilen die Einwilligung und verpflichten sich, entsprechende Einwilligungen ihrer Mandanten/Endkunden einzuholen, dass Änderungen der angegebenen Organisationsdaten, Verantwortlichen, Handlungsbevollmächtigten usw. sowie alle Meldungen bezüglich Konfigurationsänderungen der Zugangsdaten, Kompromittierung der Zugänge, sicherheitsrelevante Vorfälle oder etwaiger Zugangszertifikate unverzüglich an den Zertifizierungs- bzw. Vertrauensdienst weitergegeben werden, so dass der Zertifizierungs- bzw. Vertrauensdienst insbesondere bei sicherheitsrelevanten und betrieblichen Vorfällen diese im Hinblick auf eine Meldepflicht bewerten kann und seiner Meldepflicht 24 Stunden nach Auftritt des Vorfalls nachkommen kann. 

9.5. Verträge über wiederkehrende Servicedienstleistungen werden hinsichtlich der darin enthaltenen Dauerschuldleistung auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und können jederzeit – sofern nicht anders in der Bestellung oder im Vertrag vorgesehen – unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart, ist eine Kündigung frühestens unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf dieser Dauer möglich. Es können auch nur einzelne Teilleistungen, unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist, gekündigt werden.

9.6. Zusätzlich zu den unter 2.8. genannten Gründen rechtfertigen folgende Gründe die außerordentliche Kündigung:

– Die Nichtbehebung einer festgestellten schwerwiegenden Nichtkonformität im Kontext des Zertifizierungs- oder Vertrauensdienstes (gemäß dem Einschätzungsschema der Anerkennungsstelle im Rahmen des Signaturgesetzgebung) und/oder die Nichtbeachtung der Behebungsfristen; 

– Jede Nichteinhaltung von in der Leistungsbeschreibung genannten Pflichten des Steuerberaters/Unternehmers und/oder deren Mandanten/Endkunden, welche einen Haftungsfall der Vertrauensdienste auslösen kann.

Lässt sich eine Vertragsverletzung durch eine Partei beheben, hat die andere Partei diese Partei schriftlich abzumahnen und ihr zur Behebung eine Frist von 30 Kalendertagen einzuräumen, bevor sie die Kündigung ausspricht. 

9.7. Sofern kein direkter Vertragsabschluss zwischen Unterzeichnendem (Steuerberater/Unternehmer und/oder Mandant/Endkunde) und dem Zertifizierungs- bzw. Vertrauensdienst erfolgt, sind Ansprüche der Unterzeichnenden (Steuerberater/Unternehmer und/oder Mandant/Endkunde) aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich gegenüber KanzleiDrive geltend zu machen. 

§10 Besondere Bedingungen für Abruf von Daten/Dokumenten
aus und Übermittlung von Daten/Dokumenten in externe(n)
Quellen

10. KONTENZUGRIFF

10.1.Soweit KanzleiDrive Funktionen enthält, mit denen der Kunde über optionale (ggf. zahlungspflichtige) Zusatzservices Daten/Dokumente automatisiert aus externen Quellen abrufen oder zu KanzleiDrive importieren und in seinem Account hinterlegen kann (bspw. DATEV Integration), gilt Folgendes: Soweit für den Abruf der gewünschten Informationen Zugangsdaten (z. B. Benutzername, Passwort) erforderlich sind, müssen diese dem Betreiber vom Kunden zur Verfügung gestellt und vom Betreiber für zukünftige Abrufe gespeichert werden. Hinweis: Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass die automatisiert abgerufenen und/oder durch Produkte anderer Hersteller direkt in KanzleiDrive abgelegten Dokumente/importierten Daten sensible und/oder vertrauliche Informationen enthalten können.

10.2 Werden die unter § 10.1 genannten Zusatzservices durch dritte Unternehmen angeboten und nur über KanzleiDrive vermittelt, schließt der Kunde einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen über die angebotenen Zusatzservices ab. Hierfür können gegebenenfalls andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Betreiber von KanzleiDrive tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler der von dritten Unternehmen über die Software angebotenen Zusatzservices auf. Diese dritten Unternehmen handeln nicht als Erfüllungsgehilfen
(§ 278 BGB) des Betreibers.

§11. Schluss­bestimmungen

11.1 RECHTSWAHL / ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND

Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Erfüllungsort ist Kassel. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11.2 AUFRECHNUNGS­VERBOT

Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

11.3 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.4 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Ausschließlich für Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB, d. h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt was folgt:

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Betreiber nicht verpflichtet und nicht bereit.

11.5 DATUM

Diese AGB sind gültig ab dem dem 30.10.2023

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